Zum Hauptinhalt springen
CasaManager
Verträge
Teil 24
3:07 Min.

Indexmiete für Wohnraum (§ 557b)

Indexmieten sind rechnerisch anspruchsvoll: Basismonat, Indexstand, Sperrfrist, Ankündigungsfrist. CasaManager löst die Indexwerte aus den amtlichen Daten des Statistischen Bundesamts auf und erinnert an mögliche Erhöhungen — sobald Sie die Rahmenbedingungen hinterlegt haben.

Das zeigt das Video Schritt für Schritt

1. Fristen schon im Vertrag sichtbar

Bereits im Vertragsformular zeigt CasaManager für eine Wohnraum-Indexmiete die wichtigsten Fristen: die Sperrfrist von zwölf Monaten als gesetzliches Minimum, das früheste Datum der nächsten Erhöhung und den Hinweis, wann diese anzukündigen ist — zwei Monate vor Wirksamkeit, mit dem Indexstand von drei Monaten davor.

2. Eingaben werden geprüft

Tragen Sie versehentlich weniger als zwölf Monate ein, erscheint sofort eine Warnung — kürzere Fristen sind bei Wohnraum nach § 557b nicht zulässig, das gilt nur für Gewerbe. Wählen Sie eine längere Sperrfrist, verschiebt sich das Datum der nächsten Erhöhung automatisch mit.

3. Warum die Konfiguration nötig ist

Solange die Indexmiete zwar aktiv, aber nicht konfiguriert ist, trifft CasaManager bewusst keine Aussage zur Fälligkeit. Lieber keine Angabe als eine falsche — deshalb bittet die Software zuerst um die Rahmenbedingungen.

4. Konfigurator: Basismonat und Indexstand

Weil es sich um Wohnraum handelt, ist das gesetzliche Preset nach § 557b fest voreingestellt: maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex, und die Miete muss mindestens zwölf Monate unverändert bleiben. Sie wählen den Basismonat der Vereinbarung — den passenden Indexwert löst CasaManager automatisch aus den amtlichen Daten auf.

5. Intervall, Sperrfrist und Vorschau

Sie legen fest, in welchem Abstand angepasst wird, und behalten die Sperrfrist von zwölf Monaten. Die Vorschau rechnet die neue Miete sofort mit, sodass die Größenordnung vor dem Speichern sichtbar ist.

6. Erinnerung und Erhöhungsschreiben

Nach dem Speichern zeigt die Detailseite, ab wann die nächste Erhöhung möglich ist. In „Markt & Analytik“ erscheint der Vertrag als fällig, sobald es so weit ist — von dort erzeugen Sie mit einem Klick das passende Erhöhungsschreiben.


Häufige Fragen

Woher kommen die Indexwerte?

Aus den amtlichen Daten des Statistischen Bundesamts. CasaManager hält sie aktuell, sodass Sie keine Tabellen nachschlagen müssen.

Was gilt als Ankündigungsfrist?

Die Erhöhung wird frühestens zum übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung wirksam. CasaManager weist im Vertrag darauf hin und berücksichtigt es bei der Terminierung.


Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind. Es werden keine Tracking- oder Marketing-Cookies eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.