Mieterhöhung erstellen – schnell und rechtlich fundiert
Erstellen Sie Mieterhöhungen für Vergleichsmiete, Indexmiete und Modernisierung direkt aus dem Mietvertrag – als fertiges PDF, das Sie prüfen und freigeben.
Statt Werte manuell zu recherchieren und Schreiben in Word zu bauen, bereitet CasaManager die Mieterhöhung nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 558, § 557b bzw. § 559/§ 560 BGB) auf. Bei der Indexmiete wird der passende Verbraucherpreisindex automatisch abgerufen.
Was die Mieterhöhung in CasaManager leistet
Mieterhöhungsschreiben direkt aus dem Mietvertrag erzeugen – ohne Word-Vorlagen
Vergleichsmiete nach § 558 BGB inklusive Prüfung der Kappungsgrenze
Kachel „Mieterhöhung möglich“ auf der Übersicht: welche Wohnungen dürfen erhöht werden, um wie viel – und wo noch Angaben fehlen
Erinnerung als Aufgabe am Mietvertrag, sobald eine Erhöhung nach § 558 BGB wieder verlangt werden darf
Zweite Erinnerung, wenn drei Jahre nach einer Erhöhung die Kappungsgrenze wieder mehr zulässt – terminiert auf den Tag, bis zu dem das Schreiben zugehen muss
Mietspiegel einmal hinterlegen – die ortsübliche Vergleichsmiete je Wohnung ergibt sich aus Baujahr, Wohnfläche und Merkmalen, nachvollziehbar hergeleitet
„Jetzt nicht“: eine mögliche Erhöhung für 6, 12, 18 oder 24 Monate zurückstellen, statt Übersicht und Aufgaben damit zu füllen
Indexmiete nach § 557b BGB mit automatischem Abruf des Verbraucherpreisindex
Modernisierungsmieterhöhung nach § 560 BGB (§ 559 BGB) sauber aufbereitet
Staffelmiete nach § 557a BGB per Assistent – alle Stufen mit Vorschau, Erinnerung vor jeder Stufe und Klauseltext
Fertiges PDF-Schreiben – Sie prüfen, passen an und geben frei
Lückenlose Historie: jede Erhöhung bleibt je Mietvertrag nachvollziehbar
Marktdaten & Verbraucherpreisindex inklusive
Für die Indexmiete zählt der aktuelle Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. CasaManager ruft ihn automatisch ab – kein manuelles Heraussuchen, kein Übertragungsfehler.
Im Bereich „Markt & Analytik“ sehen Sie die zugrunde liegenden Marktdaten als Orientierung für Vergleichs- und Indexmieten – transparent an einer Stelle.
Drei Wege zur zulässigen Mieterhöhung
CasaManager unterstützt die gängigen gesetzlichen Grundlagen – jede mit der passenden Berechnungs- und Dokumentationslogik.
Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. CasaManager berücksichtigt die Kappungsgrenze und die Wartefristen und bereitet das Schreiben mit den erforderlichen Angaben auf. Schon vorher zeigt die Karte „Erhöhungspotential“ am Mietvertrag und am Gebäude, wie viel bis zur Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 1 Satz 1 BGB) und bis zur Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) noch möglich ist – und welche Grenze zuerst greift. Fehlt die Vergleichsmiete, nennt CasaManager bewusst keinen Betrag.
Indexmiete (§ 557b BGB)
Bei vereinbarter Indexmiete wird die Erhöhung anhand des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts berechnet. Der jeweils gültige Index wird automatisch abgerufen.
Modernisierung (§ 559/§ 560 BGB)
Nach Modernisierungsmaßnahmen lässt sich die Miete anteilig anpassen. Die relevanten Positionen werden strukturiert erfasst und im Schreiben transparent ausgewiesen.
Staffelmiete (§ 557a BGB)
Vereinbarte Staffeln legen Sie am Mietvertrag in einem Dialog an – als fester Betrag je Stufe, als Prozentsatz (außerhalb der gesetzlichen Staffelmiete) oder mit frei gewählten Zielbeträgen. Der vollständige Plan erscheint sofort zur Prüfung, übernommen wird erst nach Ihrer Bestätigung. Bei gesetzlicher Staffelmiete achtet CasaManager auf § 557a BGB: Erhöhung als Geldbetrag und mindestens zwölf Monate je Stufe. Vor jeder Stufe entsteht automatisch eine Aufgabe am Vertrag, der passende Klauseltext landet in Ihrer Klausel-Bibliothek.
In vier Schritten zur fertigen Mieterhöhung
1. Mietvertrag & Erhöhungsart wählen
Wählen Sie den Mietvertrag und die passende Grundlage – Vergleichsmiete, Indexmiete oder Modernisierung.
2. Werte automatisch ermitteln
CasaManager schlägt die relevanten Werte vor – bei der Indexmiete wird der passende Verbraucherpreisindex automatisch abgerufen und eingesetzt.
3. Schreiben prüfen & als PDF erzeugen
Das Mieterhöhungsschreiben wird auf Basis der gesetzlichen Vorgaben aufbereitet. Sie prüfen den Entwurf und erzeugen das fertige PDF.
4. Versenden & dokumentieren
Versenden Sie das Schreiben und legen Sie es revisionssicher am Mietvertrag ab – die Erhöhung bleibt dauerhaft nachvollziehbar.
FAQ zur Mieterhöhung
Antworten zu Vergleichsmiete, Indexmiete, Verbraucherpreisindex und Modernisierung.
Wie erstelle ich eine Mieterhöhung mit CasaManager?
Sie wählen den Mietvertrag und die Grundlage der Erhöhung – Vergleichsmiete, Indexmiete oder Modernisierung. CasaManager schlägt die relevanten Werte vor, bereitet das Mieterhöhungsschreiben auf und erzeugt nach Ihrer Prüfung ein fertiges PDF. Die Erhöhung wird am Mietvertrag dokumentiert.
Wie funktioniert die Indexmiete nach § 557b BGB?
Bei einer vereinbarten Indexmiete richtet sich die Erhöhung nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland. CasaManager ruft den passenden Indexstand automatisch ab und ermittelt die zulässige Anpassung, sodass Sie das Schreiben ohne manuelle Recherche erstellen können.
Woher kommt der Verbraucherpreisindex für die Indexmiete?
Der Verbraucherpreisindex (VPI) stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis). CasaManager bezieht die aktuellen Werte automatisch, sodass Sie den Index nicht manuell heraussuchen und eintragen müssen. Im Bereich „Markt & Analytik“ sehen Sie die zugrunde liegenden Marktdaten zur Orientierung.
Was ist die Kappungsgrenze bei der Vergleichsmiete (§ 558 BGB)?
Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur begrenzt steigen – in vielen Regionen um höchstens 20 %, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 %. CasaManager berücksichtigt diese Kappungsgrenze bei der Aufbereitung des Schreibens.
Sagt mir CasaManager, wann und wie viel ich erhöhen kann?
Ja. Die Kachel „Mieterhöhung möglich“ auf der Übersicht zeigt, welche Wohnungen nach § 558 BGB erhöht werden dürfen und um wie viel – als rechnerische Obergrenze, denn jede Erhöhung braucht die Zustimmung des Mieters und ein begründetes Verlangen. Sie nennt auch, wo CasaManager nichts ausrechnen kann, etwa eine fehlende oder veraltete Vergleichsmiete – damit keine Erhöhung stillschweigend liegen bleibt. Am Mietvertrag und am Gebäude steht dieselbe Rechnung als Karte „Erhöhungspotential“ mit beiden Grenzen, Vergleichsmiete und Kappungsgrenze. Unter Einstellungen → Benachrichtigungen schalten Sie zusätzlich eine Erinnerung ein: Sobald eine Erhöhung wieder verlangt werden darf, entsteht eine Aufgabe am Vertrag. Bei Index- und Staffelmiete gibt es sie nicht, dort ist die Erhöhung auf die Vergleichsmiete gesetzlich ausgeschlossen.
Kann CasaManager die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel berechnen?
Ja. Unter Einheiten → Mietspiegel legen Sie Ihren Mietspiegel einmal an – Baujahres- und Wohnflächenklassen, Spannen und Merkmale, entweder als Zu- und Abschläge oder als Punkte. In der Übersicht einer Wohnung berechnet „Aus Mietspiegel berechnen“ die ortsübliche Vergleichsmiete und zeigt, woraus sie entsteht: Feld, Spanne, jedes Merkmal und den Vorschlag je Quadratmeter. Innerhalb der Spanne legen Sie den Wert fest; bei Bezug auf einen Mietspiegel genügt es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 Satz 1 BGB). Am Gebäude übernehmen Sie die Werte für alle Wohnungen auf einmal. CasaManager rechnet nach den Regeln, die Sie hinterlegen, und ist keine Rechtsberatung.
Kann ich eine mögliche Mieterhöhung bewusst zurückstellen?
Ja. Auf der Karte „Erhöhungspotential“ am Mietvertrag wählen Sie „Jetzt nicht – wieder erinnern in“ 6, 12, 18 oder 24 Monaten. Bis dahin erscheint der Vertrag nicht mehr in der Kachel „Mieterhöhung möglich“ und erzeugt keine Aufgabe; danach meldet er sich von selbst wieder. Die Zurückstellung lässt sich jederzeit aufheben.
Kann ich Modernisierungskosten auf die Miete umlegen?
Ja. Nach einer Modernisierung lässt sich die Miete gemäß den gesetzlichen Vorgaben anteilig anpassen. Die relevanten Positionen werden strukturiert erfasst und im Mieterhöhungsschreiben transparent ausgewiesen.
Kann ich eine Staffelmiete nach § 557a BGB anlegen?
Ja. Die Staffelmiete konfigurieren Sie am Mietvertrag in einem Dialog – als fester Betrag je Stufe, als Prozentsatz (außerhalb der gesetzlichen Staffelmiete) oder mit frei gewählten Zielbeträgen. Der Plan erscheint mit jeder Stufe, Termin, bisheriger und neuer Miete zur Prüfung; übernommen wird erst auf Ihre Bestätigung. Bei gesetzlicher Staffelmiete achtet CasaManager auf die Vorgaben des § 557a BGB: Erhöhung als Geldbetrag und mindestens zwölf Monate je Stufe. Vor jeder anstehenden Stufe legt CasaManager automatisch eine Aufgabe am Vertrag an – mit Termin und neuem Betrag, damit Sie Mieter informieren und Daueraufträge anpassen können; den Vorlauf stellen Sie zentral oder je Vertrag ein. Ändern Sie den Plan später, bleiben bereits wirksame Stufen und von Hand erfasste Mietänderungen unangetastet.
Sind die Mieterhöhungsschreiben rechtlich fundiert aufgebaut?
Die Schreiben orientieren sich an den gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Erhöhungsart (§ 558, § 557b bzw. § 559/§ 560 BGB). Sie behalten die volle Kontrolle: Jedes Schreiben wird vor dem Versand von Ihnen geprüft und freigegeben.
Kann ich CasaManager vorab kostenlos testen?
Ja. Sie können CasaManager 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen und Mieterhöhungen mit Ihren eigenen Mietverträgen praktisch durchspielen – ohne Kreditkarte.
Passende Funktionen
So fügt sich die Mieterhöhung in Ihre Miet- und Vertragsverwaltung ein.
Vertragsmanagement
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Mehr erfahrenMiet- & WEG-Verwaltung
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Mehr erfahrenNebenkostenabrechnung
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