Indexmiete verwalten – keine Erhöhung mehr verpassen
Hinterlegen Sie Indexmietvereinbarungen je Mietvertrag, lassen Sie den Verbraucherpreisindex automatisch mitlaufen und werden Sie erinnert, sobald eine Erhöhung wieder möglich ist.
Statt Sperrfristen im Kalender zu führen und den Index manuell herauszusuchen, behält CasaManager beides für Sie im Blick – und bündelt alle fälligen Verträge in einer Übersicht. Bei der Erhöhung schreibt es die Index-Basis automatisch fort.

Was die Indexmiete-Verwaltung leistet
Indexmietvereinbarung je Mietvertrag hinterlegen – mit Basis-Index und Sperrfrist
Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts automatisch als Referenz
Sperrfrist nach § 557b BGB im Blick: die Miete bleibt mindestens ein Jahr unverändert
Erinnerung, sobald eine Erhöhung wieder möglich wird – rechtzeitig vor Fristablauf
„Anstehende Indexmieterhöhungen“ als Tabelle über alle Verträge hinweg
Nach der Erhöhung schreibt CasaManager die Index-Basis automatisch fort
Verbraucherpreisindex inklusive
Der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts ist die Grundlage jeder Indexmiete. CasaManager bezieht ihn automatisch – kein manuelles Heraussuchen, kein Übertragungsfehler.
Im Bereich „Markt & Analytik“ sehen Sie die zugrunde liegenden Marktdaten – transparent an einer Stelle.
Alles, was die Indexmiete braucht
Vom Index über die Sperrfrist bis zur rechtzeitigen Erinnerung – CasaManager hält die Fäden zusammen.
VPI automatisch als Referenz
Für die Indexmiete zählt die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland. CasaManager bezieht die aktuellen Werte vom Statistischen Bundesamt – Sie müssen den Index nicht manuell heraussuchen und eintragen.
Sperrfrist & Fälligkeit im Blick
Bei Wohnraum muss die Miete nach § 557b BGB mindestens ein Jahr unverändert bleiben. CasaManager kennt die Sperrfrist je Vertrag und zeigt, ab wann die nächste Anpassung zulässig ist.
Erinnerung bei Fälligkeit
Läuft die Sperrfrist aus, erinnert CasaManager Sie rechtzeitig – mit einstellbarem Vorlauf. So verpassen Sie keine mögliche Erhöhung mehr und lassen kein Geld liegen.
Anstehende Erhöhungen auf einen Blick
Die Tabelle „Anstehende Indexmieterhöhungen“ bündelt alle fälligen und bald fälligen Verträge – ideal, um mehrere Erhöhungen gebündelt abzuarbeiten.
So flexibel lässt sich die Indexmiete konfigurieren
Ob gesetzliche Wohnraum-Indexmiete nach § 557b BGB oder frei verhandelter Gewerbevertrag: Auslöser, Quote, Kappung, Fristen und Referenzindex hinterlegen Sie genau so, wie es im Mietvertrag steht – die Live-Vorschau zeigt sofort die neue Miete.

Auslöser: nach Datum oder Schwellenwert
Passen Sie nach festem Intervall an – z. B. alle 12 oder 24 Monate ab einem Startdatum – oder erst, sobald der Verbraucherpreisindex eine festgelegte Schwelle überschreitet. Ohne Angabe bleibt es sperrfristbasiert wie bisher.
Anpassungsquote & Kappungsgrenze
Geben Sie nur einen Teil der Indexsteigerung weiter (z. B. 80 %) und deckeln Sie die maximale Erhöhung mit einer Kappungsgrenze. Bleiben die Felder leer, gilt die volle Steigerung ohne Kappung.
Sperr- und Schonfristen
Bei Wohnraum sichert das § 557b-Preset die gesetzlichen zwölf Monate Sperrfrist; bei Gewerbe ist sie frei. Optional legen Sie eine Schonfrist nach Mietbeginn fest, bevor die erste Erhöhung greift.
Referenzindex wählbar
Wohnraum nutzt zwingend den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Bei Gewerbeverträgen wählen Sie den Referenzindex frei – passend zur vertraglichen Vereinbarung.
Ergebnis live prüfen
Noch vor dem Speichern zeigt CasaManager VPI-Basis → aktuell, die rohe und die wirksame Änderung (nach Quote und Kappung) sowie die neue Miete – ganz ohne Nachrechnen.
Klausel & Erinnerungsvorlauf
Erzeugen Sie aus der Konfiguration direkt die passende Vertragsklausel und legen Sie einen Benachrichtigungs-Vorlauf fest, der Sie rechtzeitig vor der nächsten möglichen Anpassung erinnert.
So läuft die Indexmiete in CasaManager
1. Indexmiete vereinbaren
Hinterlegen Sie die Indexmietvereinbarung am Mietvertrag – mit Basis-Index und Sperrfrist. Beim § 557b-Preset wird das gesetzliche Minimum von zwölf Monaten berücksichtigt.
2. VPI läuft mit
CasaManager führt den Verbraucherpreisindex als Referenz automatisch mit und zeigt die Veränderung gegenüber dem Basis-Index an.
3. Erinnerung bei Fälligkeit
Sobald eine Erhöhung wieder möglich wird, meldet sich CasaManager – rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist, mit dem von Ihnen gewählten Vorlauf.
4. Erhöhung erstellen & fortschreiben
Sie erstellen das Mieterhöhungsschreiben, und CasaManager schreibt die Index-Basis für den nächsten Zyklus automatisch fort – lückenlos dokumentiert.
FAQ zur Indexmiete
Antworten zu Verbraucherpreisindex, Sperrfrist nach § 557b BGB und Erinnerungen.
Was ist eine Indexmiete?
Bei einer Indexmiete nach § 557b BGB ist im Mietvertrag vereinbart, dass sich die Miete an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland orientiert. Steigt der Index, kann die Miete entsprechend angepasst werden – ohne Begründung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Wie hilft mir CasaManager bei der Indexmiete?
CasaManager hinterlegt die Indexmietvereinbarung je Mietvertrag, führt den Verbraucherpreisindex automatisch als Referenz mit, überwacht die Sperrfrist und erinnert Sie, sobald eine Erhöhung wieder möglich ist. Alle fälligen Verträge sehen Sie gebündelt in der Tabelle „Anstehende Indexmieterhöhungen“.
Wie oft darf ich die Indexmiete erhöhen?
Bei Wohnraum muss die Miete nach § 557b Abs. 2 BGB jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. CasaManager kennt diese Sperrfrist je Vertrag und zeigt an, ab wann die nächste Anpassung zulässig ist – bei Gewerbeverträgen ist die Frist frei konfigurierbar.
Woher kommt der Verbraucherpreisindex?
Der Verbraucherpreisindex (VPI) stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis). CasaManager bezieht die aktuellen Werte automatisch, sodass Sie den Index nicht manuell heraussuchen und übertragen müssen. Im Bereich „Markt & Analytik“ sehen Sie die zugrunde liegenden Marktdaten.
Werde ich erinnert, wenn eine Erhöhung möglich ist?
Ja. Läuft die Sperrfrist eines Indexmietvertrags aus, erinnert CasaManager Sie rechtzeitig – mit einem einstellbaren Vorlauf. So verpassen Sie keine zulässige Erhöhung. Die Erinnerungen sind standardmäßig aktiv und lassen sich pro Verwaltung anpassen.
Was passiert nach einer Erhöhung?
Nach der Erhöhung schreibt CasaManager die Index-Basis für den nächsten Zyklus automatisch fort. Der nächste Vergleich läuft dann gegen den neuen Basiswert – die gesamte Historie bleibt am Mietvertrag nachvollziehbar.
Kann ich die Indexmiete nach Datum oder nach Schwellenwert anpassen?
Beides. Als Auslöser wählen Sie entweder ein festes Intervall – zum Beispiel alle 12 oder 24 Monate ab einem Startdatum – oder eine Anpassung, sobald der Verbraucherpreisindex eine festgelegte Schwelle überschreitet. Ohne Angabe bleibt die Anpassung sperrfristbasiert wie bisher.
Kann ich nur einen Teil der Indexsteigerung weitergeben oder die Erhöhung deckeln?
Ja. Über die Anpassungsquote geben Sie nur einen Teil der Indexsteigerung weiter (z. B. 80 %), und mit der Kappungsgrenze deckeln Sie die maximale Erhöhung. Bleiben beide Felder leer, gilt die volle Steigerung ohne Kappung. Die Vorschau zeigt sofort die wirksame Änderung und die neue Miete.
Kann ich für Gewerbeverträge einen anderen Referenzindex nutzen?
Bei Wohnraum ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gesetzlich zwingend. Bei Gewerbeverträgen sind Referenzindex, Sperrfrist und Auslöser frei konfigurierbar – passend zu Ihrer vertraglichen Vereinbarung.
Erzeugt CasaManager auch die passende Vertragsklausel?
Ja. Aus der hinterlegten Konfiguration erzeugt CasaManager auf Wunsch die passende Indexmietklausel für den Vertrag. Zusätzlich legen Sie einen Benachrichtigungs-Vorlauf fest, der Sie rechtzeitig vor der nächsten möglichen Anpassung erinnert.
Kann ich das vorab kostenlos testen?
Ja. Sie können CasaManager 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen und die Indexmiete-Verwaltung mit Ihren eigenen Mietverträgen praktisch durchspielen – ohne Kreditkarte.
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So fügt sich die Indexmiete in Ihre Miet- und Vertragsverwaltung ein.
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