Eigentümerportal für WEG-Verwaltung
Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Beschlüsse und Vermögensbericht digital für alle Eigentümer. Erweiterter Lesezugriff auf Belege für den Beirat – nach § 29 Abs. 3 WEG.
Was leistet ein Eigentümerportal?
Ein Eigentümerportal ist der digitale Zugang für Wohnungseigentümer einer WEG. Während ein klassisches Mieterportal vor allem Schadensmeldungen und Hausnachrichten abdeckt, geht es im Eigentümerportal um wirtschaftliche und rechtliche Informationen: Hausgeld, Wirtschaftsplan, Beschlüsse, Versammlungen und Vermögensbericht. Genau das verlangt das WEG-Gesetz seit der Reform 2020 in deutlich erweiterter Form.
CasaPortal als Eigentümerportal in CasaManager unterscheidet zwischen normalen Eigentümern und Beiräten. Eigentümer sehen ihre eigene Einheit und WEG-bezogene Unterlagen. Beiräte erhalten zusätzliche Rechte zur Belegeinsicht, um die Belegprüfung nach § 29 Abs. 3 WEG digital und effizient durchführen zu können.
Für die Verwaltung bedeutet das: weniger Anrufe zur Abrechnung, digital nachweisbare Bereitstellung des Vermögensberichts, transparente Vorbereitung der Eigentümerversammlung – und ein Beirat, der ohne Aktenkeller arbeiten kann.
Funktionen für Eigentümer
Sechs Kernbereiche, die jeder Eigentümer ohne Anruf bei der Verwaltung jederzeit einsehen kann.
Hausgeldabrechnung
Eigentümer sehen die aktuelle und alle vergangenen Hausgeldabrechnungen mit Einzelpositionen und ihrem individuellen Abrechnungssaldo. Inklusive PDF-Download für die eigene Akte und für den Steuerberater.
WEG-Beschlüsse
Die Beschlusssammlung gemäß § 24 Abs. 7 WEG ist im Portal jederzeit einsehbar. Eigentümer können nach Datum und Thema suchen, ohne in der Verwaltung anzurufen.
Tagesordnung der Versammlung
Vor jeder Eigentümerversammlung wird die Tagesordnung mit allen Beschlussanträgen und Anlagen im Portal bereitgestellt – inklusive Lade- und Einladungsfristen.
Vermögensbericht
Der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG wird Eigentümern jährlich digital bereitgestellt. Mit Übersicht zu Rücklagen, Bankguthaben, offenen Forderungen und Verbindlichkeiten.
Dokumente und Protokolle
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Versammlungsprotokolle und freigegebene Verträge sind zentral abrufbar. Eigentümer haben jederzeit Zugriff auf die rechtlichen Grundlagen ihrer WEG.
Wirtschaftsplan
Aktueller und vergangene Wirtschaftspläne stehen mit allen Einzelpositionen zur Einsicht bereit. Eigentümer sehen, wofür Hausgelder geplant sind und können Soll-Ist-Abweichungen nachvollziehen.
Erweiterter Zugang für den Verwaltungsbeirat
Beiräte unterstützen die Verwaltung – und brauchen dafür einen strukturierten Einblick in Belege und Rechnungen. CasaPortal bietet einen dedizierten Modus mit klar abgegrenzten Rechten.
Belegeinsicht für Beiräte
Beiräte erhalten zusätzlich Lesezugriff auf einzelne Rechnungen und Belege – als Grundlage für die Belegprüfung nach § 29 Abs. 3 WEG. Statt physischer Aktenstapel reicht der Browser-Zugriff für strukturierte Stichproben.
Rechnungsübersicht filterbar
Belege lassen sich nach Konto, Lieferant oder Zeitraum filtern. Damit wird die Belegprüfung effizient – ohne dass der Beirat zur Verwaltung in den Aktenkeller muss.
Stellungnahme zur Jahresabrechnung
Beiräte können ihre Stellungnahme zur Jahresabrechnung digital vorbereiten und mit der Verwaltung abstimmen. Das beschleunigt den Weg zur beschlussreifen Versammlung.
Vertraulichkeit gewahrt
Der erweiterte Beiratszugang ist klar von normalen Eigentümerrechten abgegrenzt. Persönliche Daten anderer Eigentümer bleiben geschützt – sichtbar sind nur belegrelevante Informationen.
Versammlung digital vorbereiten
Eine gut vorbereitete Eigentümerversammlung ist meist auch eine kürzere und konfliktärmere Versammlung. CasaPortal bietet einen strukturierten Ablauf für die Vorbereitung – von der Einladung bis zur Beschluss-Dokumentation.
Tagesordnung digital im Portal veröffentlichen – inklusive Einladungsfrist
Beschlussanträge mit Anlagen für alle Eigentümer transparent einsehbar machen
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung als PDF zur Vorbereitung bereitstellen
Beirats-Stellungnahme strukturiert sammeln und mit der Verwaltung abstimmen
Nach der Versammlung: Protokoll und gefasste Beschlüsse im Portal nachvollziehen
Vermögensbericht digital nachweisbar
Seit der WEG-Reform 2020 ist der Verwalter nach § 28 Abs. 4 WEG verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht zu erstellen und den Eigentümern bereitzustellen. CasaPortal macht aus dieser Pflicht ein dokumentiertes Datum – inklusive Versions- und Zugriffshistorie.
Beschlusssammlung in Echtzeit
Neue Beschlüsse stehen direkt nach Eintragung in der Beschlusssammlung den Eigentümern zur Verfügung. Damit erfüllt die Verwaltung § 24 Abs. 7 WEG ohne zusätzliche manuelle Schritte.
Datenschutz für WEG-Eigentümer
Eigentümerdaten sind sensibel – CasaPortal trennt sauber zwischen normalen Eigentümerrechten und erweiterten Beiratsrechten.
Hosting in Deutschland mit Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Eigentümer sehen ausschließlich Daten ihrer eigenen Einheit und der WEG
Erweiterter Beiratszugang ist rechtlich klar abgegrenzt und protokolliert
Magic-Link-Login statt statischer Passwörter
Verschlüsselte Übertragung (TLS) und at-rest-Verschlüsselung sensibler Daten
FAQ zum Eigentümerportal
Antworten zu Funktionsumfang, Beiratsrechten, Vermögensbericht und Datenschutz.
Was ist ein Eigentümerportal in der WEG-Verwaltung?
Ein Eigentümerportal ist ein digitaler Zugang für Wohnungseigentümer einer WEG. Es bündelt Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Beschlusssammlung, Vermögensbericht und die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung – jederzeit und ohne Anruf bei der Verwaltung abrufbar. CasaPortal ist das in CasaManager integrierte Eigentümerportal.
Welche Unterlagen können Eigentümer im Portal einsehen?
Typischerweise: Hausgeldabrechnung der eigenen Einheit, Wirtschaftsplan, Beschlusssammlung, Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG, Versammlungsprotokolle, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung. Die Verwaltung legt fest, welche Dokumente zusätzlich freigeschaltet werden.
Was bedeutet erweiterter Beiratszugang?
Beiräte erhalten zusätzlich Lesezugriff auf einzelne Rechnungen und Belege der WEG. Das unterstützt die Belegprüfung nach § 29 Abs. 3 WEG: Statt physischer Aktenstapel und Vor-Ort-Termine in der Verwaltung kann der Beirat strukturiert Stichproben aus dem Browser heraus durchführen.
Ist der Vermögensbericht im Portal verfügbar?
Ja. Der Vermögensbericht gemäß § 28 Abs. 4 WEG, der seit der WEG-Reform 2020 für jeden Verwalter jährlich verpflichtend ist, kann den Eigentümern digital im Portal bereitgestellt werden. Damit ist die gesetzliche Informationspflicht zeitnah und nachweisbar erfüllt.
Können Beschlüsse digital eingesehen werden?
Ja. Die Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG wird im Portal geführt. Eigentümer können nach Versammlung, Datum oder Beschlussthema suchen und einzelne Beschlüsse als PDF herunterladen – ohne in der Verwaltung anrufen oder einen Termin vereinbaren zu müssen.
Wie wird die nächste Eigentümerversammlung vorbereitet?
Tagesordnung, Beschlussanträge, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung werden vor der Versammlung im Portal bereitgestellt. Eigentümer können sich strukturiert vorbereiten, der Beirat kann seine Stellungnahme abstimmen, und die Verwaltung dokumentiert die Einladungsfrist nachweisbar.
Ist das Eigentümerportal DSGVO-konform?
Ja. Hosting in Deutschland, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geregelt, sichtbar sind ausschließlich die eigene Einheit und WEG-bezogene Dokumente. Die erweiterten Rechte des Beirats sind klar abgegrenzt und nachvollziehbar protokolliert. Der Login erfolgt per Magic Link statt statischem Passwort.
Kostet das Eigentümerportal zusätzlich?
Nein. Das Eigentümerportal CasaPortal ist in jedem CasaManager-Paket enthalten – unabhängig von der Anzahl der Einheiten oder der Paketgröße. Es gibt keine Gebühren pro Eigentümer oder pro WEG. Für den Verwalter bleibt der Funktionsumfang in allen Paketen identisch.
WEG digital, Beirat entlastet
CasaPortal ist in jedem Paket enthalten. 30 Tage kostenlos testen – inklusive Eigentümerportal und Beirats-Zugang.
Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG
Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG
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