CasaManager

eRechnung in der Hausverwaltung: XRechnung und ZUGFeRD ab 2025 verarbeiten

Kategorie: Compliance

12 min

Aktualisiert: 2026-05-20

Seit Januar 2025 müssen Hausverwaltungen eRechnungen empfangen können. Dieser Leitfaden erklärt den Stufenplan, die Formate XRechnung und ZUGFeRD und zeigt, wie die digitale Verarbeitung in der Praxis aussieht.

Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz und eRechnung ab 2025

Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 wurde die elektronische Rechnung (eRechnung) für inländische B2B-Umsätze schrittweise zur Pflicht. Geregelt ist das in § 14 UStG. Wichtig: Die Hausverwaltung ist nicht nur Rechnungsempfänger (Handwerker, Versicherungen, Energieversorger), sondern auch Rechnungssteller (Verwaltervergütung, Honorare).

Zentrale Definition: Eine eRechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird – und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine PDF-Rechnung ist seit 1. Januar 2025 keine eRechnung mehr im Sinne des Gesetzes.

Stufenplan: Empfangs- vs. Versandpflicht

Der Übergang erfolgt gestaffelt:

Für Hausverwaltungen ist die Empfangspflicht ab 2025 die akute Aufgabe – der Versand kann (mit Zustimmung des Empfängers) noch bis 2027 traditionell laufen.

  • • Seit 1. Januar 2025: Empfangspflicht für alle inländischen Unternehmen – auch Hausverwaltungen. Jede Verwaltung muss eRechnungen empfangen und verarbeiten können.
  • • Bis 31. Dezember 2026: Übergangsphase. Versand von Papier- und nicht-strukturierten elektronischen Rechnungen (PDF) noch erlaubt – mit Zustimmung des Empfängers.
  • • Bis 31. Dezember 2027: Verlängerte Übergangsphase für Unternehmen mit ≤ 800.000 € Vorjahresumsatz.
  • • Ab 1. Januar 2028: Vollständige Versandpflicht. PDF-Rechnungen entfallen vollständig im B2B.
XRechnung vs. ZUGFeRD: die zwei zulässigen Formate

Zwei Formate erfüllen die Norm EN 16931 und sind damit als eRechnung anerkannt:

Für Hausverwaltungen ist ZUGFeRD pragmatischer, weil das Layout der Rechnung erhalten bleibt – die XML wird im Hintergrund automatisch ausgewertet. XRechnung ist Pflicht, wenn die Hausverwaltung an öffentliche Auftraggeber (z. B. Kommunen) fakturiert.

  • • XRechnung: Reiner XML-Standard, von der KoSIT entwickelt. Pflichtformat im öffentlichen Auftraggeber-Kontext. Maschinenlesbar, ohne menschenlesbare Darstellung – braucht ein Viewer-Tool.
  • • ZUGFeRD: Hybrides Format. Ein PDF/A-3-Dokument mit eingebetteter XML-Datei. Für den Menschen lesbar wie eine normale PDF, für die Maschine strukturiert auswertbar.
Was bedeutet das für Hausverwaltungen konkret?

Die typische Hausverwaltung bekommt Rechnungen aus drei Hauptquellen:

Alle drei Gruppen sind seit 2025 berechtigt, eRechnungen zu schicken – ohne dass die Hausverwaltung zustimmen muss. Das heißt:

  • • Handwerker, Wartung, Reinigung – meist mittelständische B2B-Anbieter
  • • Versorger (Strom, Gas, Wasser) und Versicherungen
  • • Eigene Subdienstleister (Hausmeister, Gartenpflege)
  • • XML-Dateien (XRechnung) müssen geöffnet, validiert und gebucht werden können.
  • • PDF/A-3-Dateien mit XML-Embed (ZUGFeRD) müssen automatisch erkannt und ausgewertet werden – sonst wird die Strukturierung verschenkt.
  • • Aufbewahrungspflichten (10 Jahre, GoBD-konform) gelten auch für die XML-Komponente, nicht nur fürs PDF-Layout.
Verarbeitung in der Praxis: OCR, XML-Parsing, automatische Buchung

Eine moderne Rechnungsverarbeitung deckt drei Stufen ab:

1. Eingang: Rechnungen kommen per E-Mail (PDF, XRechnung-XML, ZUGFeRD), aus Portalen oder per Upload. Ein zentraler Eingang sammelt alles.

2. Erkennung & Validierung:

3. Buchung: Vorschlag von Buchungskonten aus dem objektspezifischen Kontenplan (Mietverwaltungs-, WEG- oder SEV-Vorlage), Validierung gegen Bestellungen oder Verträge, Verteilung auf Liegenschaften.

Entscheidend ist, dass die XML als revisionssicheres Original gespeichert wird – nicht nur eine konvertierte PDF-Darstellung. Bei Betriebsprüfungen ist die XML das maßgebliche Dokument.

  • • XML-Rechnungen werden direkt geparst (Empfänger, Beträge, Steuersätze, Positionen)
  • • ZUGFeRD-Rechnungen werden auf eingebettete XML geprüft – wenn vorhanden, wird die XML statt OCR genutzt
  • • Klassische PDFs werden weiterhin per OCR ausgewertet (Übergangsphase bis 2028)
CasaManager: KI-Rechnungsverarbeitung mit XML-Erkennung

CasaManager unterstützt den vollständigen eRechnungs-Workflow:

Damit ist die eRechnungs-Pflicht in der Hausverwaltung nicht mehr Stolperfalle, sondern Effizienzhebel: Statt manueller Erfassung wird ein Großteil der Buchhaltung zum automatisierten Prozess mit menschlicher Freigabe.

  • • Stabile OCR/XML-Erkennung: Klassische PDFs werden per OCR, XRechnung-XML und ZUGFeRD-Embeds nativ verarbeitet.
  • • Transparenter Wizard: Jede erkannte Position lässt sich vor der Buchung prüfen und korrigieren. Kein Black-Box-Buchen.
  • • Zielsteuerung: Erweiterte Logik für Estate-Ziel (Liegenschaft/Gebäude/Buchhaltungskreis) mit klarer Validierung.
  • • Vertragsverknüpfung: Wenn die Rechnung sich auf einen Wartungs- oder Versorgungsvertrag bezieht, wird sie automatisch zugeordnet.
  • • Liegenschafts-Verteilung: Sammelrechnungen (Hausmeister für mehrere Gebäude) werden mit „Verteilung buchen“ auf alle betroffenen Buchhaltungskreise verteilt – inklusive Master-Buchung.
  • • Revisionssichere Ablage: Original-XML und PDF-Darstellung werden gemeinsam aufbewahrt. Hash-Chain-Verkettung garantiert GoBD-konforme Unveränderbarkeit.
  • • Wartungs- und Dokumentenflüsse: Stabilere Verzahnung mit Vertrags- und Rechnungsprozessen, transparente PDF-Vorschau auch für XML-Rechnungen.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Kompakte Antworten auf typische Praxisfragen aus dem Verwaltungsalltag.

Im B2B-Verkehr ist eine reine PDF-Rechnung seit 1. Januar 2025 keine eRechnung im Sinne des § 14 UStG mehr. Der Versand ist während der Übergangsphase (bis Ende 2026, für kleinere Unternehmen bis Ende 2027) nur mit Zustimmung des Empfängers noch erlaubt – der Empfang von eRechnungen ist hingegen ohne Übergangsfrist Pflicht.

Beides sind Formate, die der Norm EN 16931 entsprechen. XRechnung ist reines XML ohne menschenlesbares Layout. ZUGFeRD ist ein PDF/A-3 mit eingebetteter XML – sieht aus wie eine normale PDF, ist aber gleichzeitig maschinenauswertbar.

Ja. Beide Formate können vom Lieferanten frei gewählt werden, der Empfänger muss beide verarbeiten können. In der Praxis schicken größere Lieferanten häufig ZUGFeRD, öffentliche Auftraggeber XRechnung.

Nein. Die XML ist das rechtlich maßgebliche Dokument und muss revisionssicher aufbewahrt werden. Bei Betriebsprüfungen wird die XML geprüft, nicht eine erzeugte PDF-Darstellung.

10 Jahre nach GoBD und § 147 AO. Sowohl die XML als auch eine ggf. erzeugte menschenlesbare Darstellung müssen während dieses Zeitraums unverändert und auswertbar sein.

Nächster Schritt

Prüfen Sie, welche Abläufe Sie zuerst standardisieren wollen und testen Sie die Umsetzung mit Ihrem Team in einer realen Umgebung.

30 Tage kostenlos testen
Hinweis zu Cookies

Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind. Es werden keine Tracking- oder Marketing-Cookies eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.