Energieausweis in der Hausverwaltung digital erfassen: GEG-Pflichten und Praxis
Kategorie: Compliance
12 min
Aktualisiert: 2026-05-20
Der Energieausweis ist Pflicht – und in der Hausverwaltung gleichzeitig eine der häufigsten Quellen für Bußgelder. Dieser Leitfaden zeigt, welche Pflichten das GEG vorschreibt und wie der Ausweis digital erfasst und revisionssicher dokumentiert wird.
Rechtsgrundlage: GEG ersetzt EnEV seit 2020
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat zum 1. November 2020 die EnEV, das EEWärmeG und das EnEG abgelöst. Für Hausverwaltungen bündelt das GEG damit alle energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude in einem Gesetz.
Die wichtigsten Vorschriften für Verwalter:
- • § 80 GEG: Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing
- • § 87 GEG: Vorlagepflicht gegenüber Kauf- oder Mietinteressenten – spätestens bei der Besichtigung
- • § 85 GEG: Aushangpflicht in Gebäuden mit häufigem Publikumsverkehr und großer Nutzfläche
- • §§ 16 ff. GEG: Inhaltliche Anforderungen an den Ausweis
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – was ist Pflicht?
Es gibt zwei Varianten:
Wann muss es der Bedarfsausweis sein?
In allen anderen Fällen kann frei zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden. Wichtig: Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig – danach muss er erneuert werden.
- • Bedarfsausweis: rechnerische Bewertung des Gebäudes anhand baulicher Eigenschaften (Wärmebedarf, Anlagentechnik, U-Werte).
- • Verbrauchsausweis: Auswertung des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Abrechnungsperioden.
- • Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde UND die seither nicht auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden
Vorlage-, Aushang- und Inseratspflichten
Bei Vermietung oder Verkauf ergeben sich für die Hausverwaltung drei konkrete Pflichten:
1. Vorlage spätestens bei der Besichtigung (§ 87 Abs. 1 GEG): unaufgefordert!
2. Übergabe spätestens bei Vertragsabschluss als Kopie oder Original
3. Pflichtangaben im Immobilien-Inserat (§ 87 Abs. 2 GEG):
Fehlende oder unvollständige Angaben werden als Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG geahndet.
- • Art des Ausweises (Bedarf/Verbrauch)
- • End- oder Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch
- • Wesentliche Energieträger der Heizung
- • Baujahr des Gebäudes
- • Energieeffizienzklasse (bei Ausstellung nach 1. Mai 2014)
Bußgelder und typische Fehler in der Praxis
Verstöße gegen GEG-Pflichten sind teuer. Die Bußgeldhöhe richtet sich nach Schwere und Wiederholung:
Häufige Praxisfehler in Hausverwaltungen:
- • Fehlende Vorlage/Übergabe: bis zu 10.000 €
- • Fehlende oder falsche Inseratsangaben: bis zu 10.000 €
- • Aushang nicht ordnungsgemäß: bis zu 10.000 €
- • Aussteller ohne Berechtigung: bis zu 15.000 €
- • Ausweis liegt nicht griffbereit, wenn die Besichtigung spontan stattfindet
- • Ablaufdatum wird nicht überwacht – Ausweis ist seit Jahren nicht mehr gültig
- • Mehrere Versionen im Umlauf, keine eindeutige Quelle
- • Pflichtangaben im Inserat fehlen oder weichen vom Ausweis ab
- • Ausweis ist zentral in einem Aktenordner abgelegt, nicht objektscharf zugeordnet
Energieausweis digital erfassen und revisionssicher dokumentieren
Der professionelle Ablauf läuft objektscharf und digital:
1. PDF des Energieausweises am Objekt hochladen – nicht in einem zentralen DMS-Ordner.
2. Werte extrahieren: End-/Primärenergie, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse, Gültigkeit. Moderne Hausverwaltungssoftware unterstützt das per OCR – auch für gescannte PDFs und Bilddateien.
3. Übernahme prüfen: Gerade bei gescannten Dokumenten lohnt sich eine Qualitätsanzeige mit sicherer Übernahme-Logik bei unsicheren Treffern.
4. Gültigkeit überwachen: Ablaufdatum mit Erinnerung versehen, damit der Ausweis vor Ablauf neu erstellt wird.
5. Inserats-Pflichtangaben automatisch aus den extrahierten Daten generieren – statt manuell aus PDFs abzutippen.
So wird der Energieausweis von einer „Aktenordner-Aufgabe“ zu einem reproduzierbaren Daten-Workflow mit klarer Quelle.
CasaManager: Energieausweis am Objekt
In CasaManager läuft die Erfassung direkt am Gebäude:
Damit ist die GEG-Pflicht nicht mehr eine Compliance-Last, sondern ein automatisierter Teil des Objektmanagements.
- • Eigener Tab „Energieausweis“ in der Objektseite (`/properties/:id?tab=energy-certificate`).
- • Dokument-Upload mit Drag-and-Drop oder Zwischenablage-Einfügen.
- • Button „Werte extrahieren“ übernimmt die Daten automatisch aus dem hochgeladenen Dokument.
- • Robuste Verarbeitung von gescannten PDFs und Bilddateien – kein sauberes Original nötig.
- • Klare Qualitätsanzeige und sichere Übernahme-Logik bei unsicheren Treffern.
- • Werte werden objektscharf gespeichert und stehen für Inserate, Übergaben und Aushänge zur Verfügung.
- • Workspace-Einstellungen für optionales Feintuning der Extraktion (Einstellungen → Workspace → Energieausweis).
Vertiefende Links im Kontext
Häufige Fragen zu diesem Thema
Kompakte Antworten auf typische Praxisfragen aus dem Verwaltungsalltag.
Wann reicht ein Verbrauchsausweis, wann muss es ein Bedarfsausweis sein?
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf den Stand der 1. Wärmeschutzverordnung modernisiert wurden, ist ein Bedarfsausweis zwingend. In allen anderen Fällen ist die Wahl frei.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach muss er erneuert werden, sobald Vermietungs- oder Verkaufsabsichten bestehen.
Welche Pflichtangaben gehören in ein Immobilien-Inserat?
Art des Ausweises (Bedarf/Verbrauch), End- oder Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch, wesentliche Energieträger der Heizung, Baujahr und Effizienzklasse (bei Ausstellung nach dem 1. Mai 2014).
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen?
Bis zu 10.000 € pro Verstoß (z. B. fehlende Vorlage, fehlende Inseratsangaben). Bei nicht berechtigten Ausstellern bis zu 15.000 €.
Wie verbinde ich den Energieausweis mit der Objektverwaltung?
Idealerweise objektscharf: Das PDF wird am Gebäude hinterlegt, Werte werden automatisch extrahiert und stehen für Inserate, Übergaben und Aushänge bereit. So wird vermieden, dass mehrere Versionen unkoordiniert im Umlauf sind.
Nächster Schritt
Prüfen Sie, welche Abläufe Sie zuerst standardisieren wollen und testen Sie die Umsetzung mit Ihrem Team in einer realen Umgebung.
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